ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Last update: 11-11-2020

Firmenkundengeschäft (B2B)
Der Technische Handelmaatschappij J. de Wild B.V., mit Sitz in Roosendaal
Eingetragen bei der Kamer van Koophandel (Handelskammer) in Breda / Niederlande

1. Allgemein

a. Im Folgenden wird De Wild als “Verkäufer” und ihr Vertragspartner als “Käufer” bezeichnet.

b. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie vom Verkäufer schriftlich akzeptiert wurden und gelten nur für den Vertrag, für den sie getroffen wurden.

c. Alle Angebote sind unverbindlich; ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung ausdrücklich annimmt.

d. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ergänzen oder zu ändern.

2. Bestellungen

Vom Käufer erteilte Aufträge sind verbindlich und können nicht storniert oder geändert werden, es sei denn, die Stornierung erfolgt vor 15:00 Uhr am Tag der Auftragserteilung.

3. Eigendomsvoorbehoud

a. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, solange die Zahlung noch nicht erfolgt ist.

b. In diesen Fällen, in denen der Verkäufer bei Zahlungsverzug Eigentumsrechte geltend macht und alle Waren nicht selbstständig identifiziert werden können, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die gleichen Waren, die aus früheren Lieferungen stammen, bis zur Höhe des ausstehenden Betrages zurückzunehmen.

c. Der Käufer wird dem Verkäufer die vollen Zugang zu seinem Eigentum, seinen Gebäuden, Räumlichkeiten und Flächen gewähren, falls und sobald der Verkäufer von seinem Recht auf Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen sollte. Der Käufer hat jederzeit alles Zumutbare zu unternehmen, um das Eigentumsrecht des Verkäufers zu sichern.

d. Der Käufer darf unter keinen Umständen die gelieferten Waren veräußern, verpfänden oder verwenden als Zahlungsmittel, solange diese nicht bezahlt sind.

e. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern, versichert zu lassen und dem Verkäufer die Police in Bezug auf diese Versicherung vorzulegen, wenn der Verkäufer diese zur Einsichtnahme verlangt. Im Falle einer Zahlung durch die Versicherungsgesellschaft behält sich der Verkäufer das Recht auf diese Zahlung vor. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Käufer, an allem Erforderlichen mitzuwirken, was in diesem Fall angemessen erscheint und für angemessen gehalten wird.

4. Lieferung

a. Die Lieferung gilt als erfolgt:

  • In dem Fall, in dem die Ware vom Käufer selbst oder von einem vom Käufer beauftragten Spediteur abgeholt wird: durch die Annahme der Ware durch den Käufer oder den Spediteur;
  • Im Falle der Lieferung durch einen vom Verkäufer beauftragten Spediteur: durch die Lieferung der Ware an die vom Käufer angegebene Lieferadresse;
  • Im Falle einer Lieferung mit allen dem Verkäufer gehörenden Transportmitteln: durch die Lieferung der Ware an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.


b. Im Falle einer Ablehnung der Lieferung gehen die Gesamtkosten der Rücklieferung und alle zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers.

c. Von dem Zeitpunkt an, in dem die Ware geliefert wird, gehen die Waren und die Gefahrtragung auf den Käufer über.

d. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bestimmte Tätigkeiten oder Warenlieferungen durch Dritte ausführen zu lassen.

e. Die Lieferzeiten sind Richtwerte. Eine Überschreitung gibt dem Käufer weder das Recht, die Bestellung zu stornieren oder die Lieferung oder Zahlung zu verweigern, noch verpflichtet dies den Verkäufer, den Käufer in irgendeiner Weise zu entschädigen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in mehreren Einzellieferungen zu liefern und kann für jede diese Lieferungen eine separate Zahlung verlangen.

f. Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit nach Maßen, Abbildungen und Beschreibungen, jedoch unter Vorbehalt von Abweichungen, Änderungen und Verbesserungen, die unsere Lieferanten für notwendig halten.

g. Die gelieferte Ware darf unter keinen Umständen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zurückgegeben werden. Im Falle einer Zustimmung wird die Anerkennung der Haftung nicht aufgehoben und die Verpflichtung zur Zahlung nicht ausgesetzt. Die Rücklieferung muss frachtfrei an das Lager des Verkäufers erfolgen.

5. Preise

a. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in EURO und ab Lager des Verkäufers, ohne Mehrwertsteuer und sonstige Steuern und/oder Abgaben. Etwaige Bearbeitungs- und/oder Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

b. Abweichend von dem ursprünglichen Angebot oder der ursprünglichen Vereinbarung können die Preise mit einem Anstieg der Kosten des Verkäufers erhöht werden, welcher während der Laufzeit der Bestellung auftreten kann.

6. Zahlung

a. Alle Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsfrist durch Überweisung (mit Zahlungsdatum: Tag der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers) oder in bar zu leisten, und zwar stets entschädigungslos und ohne Kostenreduzierung oder sonstige Abzüge, es sei denn, zwischen Verkäufer und Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

b. Im Falle des Zahlungsverzugs wird erwartet, dass der Käufer ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung 1 % Zinsen pro Monat oder einen Teil davon zahlt.

c. Bezahlt der Käufer die ausstehende Rechnung nach einer Mahnung nicht, gehen die außergerichtlichen Inkassokosten in Höhe von 15% des ausstehenden Betrages zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vor der Lieferung der Ware ohne Angabe von Gründen eine vollständige oder teilweise Zahlung zu verlangen.

7. Haftung

a. In dem Fall, in dem der Verkäufer haftet, ist die Haftung auf das in dieser Vereinbarung festgelegte Maß beschränkt.

b. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Verkäufer auf falsche oder unvollständige Angaben des Käufers vertraut.

c. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, wenn ein Mangel an einer Ware als Folge von Folgendem entstanden ist:

  • Ungeeignete Verwendung;
  • Verschleiß durch normalen Gebrauch;
  • Unsachgemäße Verwendung und/oder Lagerung;
  • Platzierung, Änderung und/oder Bearbeitung durch den Käufer und/oder durch Dritte;
  • Änderungen, die vom Käufer und/oder Dritten vorgenommen werden;
  • Fälle, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, wie z.B. (extreme) Wetterbedingungen und Temperaturschwankungen.


d. Haftet der Verkäufer für einen Schaden, so ist die Haftung des Verkäufers auf den Betrag beschränkt, den seine Versicherung in diesem Fall zu zahlen hat. Deckt die Versicherung aus irgendeinem Grund in diesem Fall nicht, so ist die Haftung des Verkäufers auf höchstens das Doppelte des Rechnungswertes der Bestellung beschränkt, beschränkt auf den Teil der Bestellung, für den die Haftung gilt.

e. Der Verkäufer haftet nur für direkte Schäden. Unter direktem Schaden versteht man die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit die Beurteilung einem Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt, die möglichen angemessenen Kosten, die notwendig sind, um die mangelhafte Leistung des Verkäufers an die vereinbarte Beschaffenheit anzupassen, soweit diese dem Verkäufer zugerechnet werden können, und angemessene Kosten zur Vermeidung oder Minderung von Schäden, soweit der Käufer nachweisen kann, dass diese Kosten zu einem begrenzten Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

f. Der Verkäufer kann unter keinen Umständen für Begleitschäden haftbar gemacht werden, unter denen Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Rabatte und Schäden durch Betriebsunterbrechung zu verstehen sind.

g. Die in diesem Artikel aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

8. Höhere Gewalt

a. Unter höherer Gewalt versteht man äußere Ereignisse, die weder vom Verkäufer noch vom Käufer hätten vorhergesehen werden können und in Folge derer die normale Ausführung des Vertrages von keiner der Parteien vernünftigerweise erwartet werden kann.

b. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer werden die andere Vertragspartei unverzüglich benachrichtigen, wenn und sobald ein Fall höherer Gewalt vorliegt, in dem die andere Vertragspartei keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen kann, obwohl von beiden Parteien eine Vereinbarung getroffen werden muss, um die Ausführung oder Aufhebung des betreffenden Vertrags sicherzustellen.

9. Gewährleistung

a. Die direkte oder indirekte Gewährleistung des Verkäufers für Waren aus der EU gilt entsprechend der vom jeweiligen Hersteller festgelegten Bedingungen und Fristen.

b. Für Waren aus Nicht-EU-Ländern gewährt der Verkäufer eine Garantie von bis zu 2 Jahren nach Inbetriebnahme durch den Endverbraucher im Falle des privaten Gebrauchs und 3 Monaten im Falle des gewerblichen Gebrauchs.

c. Der Käufer hat nach dem Weiterverkauf des vom Verkäufer gelieferten Verbrauchsgutes oder durch Vermittlung an einen Endverbraucher in der EU eine Gewährleistung gemäß der Europäischen Richtlinie 1999/44/EG zu erbringen.

d. Die Gewährleistung des Verkäufers umfasst im Allgemeinen Material- und Konstruktionsmängel und umfasst keine Transportschäden oder Mängel durch unsachgemäßen Gebrauch, sofern keine vorherigen schriftlichen Ausnahmen vereinbart wurden. Verschleißteile unterliegen nicht der Gewährleistung. Die Gewährleistung des Verkäufers gilt, unabhängig von den Bestimmungen des Herstellers, nur gegenüber dem Käufer und beinhaltet keinen Ersatz durch den Verkäufer für etwaige Transportkosten.

10. Werbematerial

Materialien wie Displays, Verkaufsgestelle, Halterungen usw., die speziell für die Präsentation der Produkte des Verkäufers im Verkaufsgebiet des Käufers entwickelt wurden, können leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der Verkäufer bleibt jederzeit Eigentümer der betreffenden Materialien. Sollte das Displaymaterial nicht mehr gelten, weil die betreffenden Produkte nicht mehr verfügbar sind, werden die Displays zurückgenommen oder zum Selbstkostenpreis berechnet. Auch wenn sich herausstellt, dass der Käufer das Displaymaterial für andere Produkte als die, für die sie gewidmet wurden, verwendet, wird das Material dem Käufer in Rechnung gestellt. Vor der Verrechnung oder Rücknahme wird der Käufer darüber schriftlich informiert.

11. Ansprüche

a. Rügen über die Produkte und/oder Dienstleistungen des Verkäufers sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung, d.h. dem Datum der Ware, an den Verkäufer zu richten. Eine Rüge über die Lieferung kann keinen Einfluss auf die zuletzt erbrachten oder zukünftigen Lieferungen haben, auch wenn diese Lieferungen unter denselben Kaufvertrag fallen.

b. Eine fristgerechte Reklamation erlischt, wenn dem Verkäufer keine oder keine wesentliche Gelegenheit gegeben wurde, die Reklamation zu recherchieren oder wenn sich herausstellt, dass die Ware von einem Dritten verwendet oder verändert wurde.

c. Rücklieferungen ohne Genehmigung des Verkäufers werden abgelehnt. Die Verweigerung der Annahme durch den Käufer oder die Annahme gelieferter oder reparierter Waren ohne rechtzeitigen und begründeten Anspruch gilt als Nichterfüllung durch den Käufer.

d. Eine Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

12. Nichterfüllung durch den Käufer

a. Für den Fall, dass der Käufer einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nachkommt, weil:

  • Er eine Insolvenzerklärung abgegeben hat;
  • Er die Aussetzung der Zahlung beantragt hat;
  • Er mit der Liquidation seines Vermögens fortfährt;
  • Sein Eigenkapital ganz oder teilweise eingezogen wird;

dann behält sich der V erkäufer das Recht vor, den Vertrag oder den nicht ausgeführten Teil des Vertrages ohne gerichtliches Eingreifen als aufgelöst zu betrachten und die gelieferte, aber unbezahlte Ware zurückzufordern, unbeschadet ihres Anspruchs auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen. Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, früher gelieferte Ware bis zur Höhe des ausstehenden Betrages zurückzuverlangen.

b. Bei Nichteinhaltung einer seiner Verpflichtungen kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug.

13. Streitbeilegung

Für alle Angebote und Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich niederländisches Recht. Alle Konflikte, die sich aus oder auf Grund eines Kaufvertrages oder nachfolgender, diesem Kaufvertrag beigefügter Verträge ergeben können, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht im Bezirk des Verkäufers entschieden.